Gemeinschaftsfonds fördert 100 Projekte

Ehrenamtsagentur Sachsen

Schnell, unkompliziert und ohne Eigenmittel: Die Mikroprojekteförderung des Gemeinschaftsfonds Zukunftswege Ost startet am 1. Juli 2024. Es sollen mindestens 100 Projekte mit bis zu 5.000 Euro unterstützt werden. Anträge sind fortlaufend möglich. Erste Auszahlungen sind für September geplant. Langfristig soll der Fonds mit weiteren Partner:innen schrittweise ausgebaut werden und so auch strukturelle Förderung ermöglichen.

Wer kann Aktionen einreichen?

  • Vereine, Organisationen und Initiativen aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen mit gültigem Freistellungsbescheid
  • ehrenamtliche Initiativen ohne eigene Rechtsform können über lokale, gemeinnützige Vereine gefördert werden

Förderbereiche

  • Austausch und Dialog
  • demokratische Kultur
  • Stärkung der Zivilgesellschaft

Voraussetzung

  • Das zivilgesellschaftliche Engagement der Antragsteller*innen für die Gleichwertigkeit aller Menschen und für Demokratie gilt als Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Fonds. Parteipolitische Aktivitäten sind von einer Förderung ausgeschlossen. Die Aktion soll in einem abgeschlossenen Zeitraum stattfinden und Menschen einbeziehen. Aus Berlin heraus weder eingereicht noch ungesetzt werden.

Fristen

  • Geeignete Einreichungen vom 16. August bis 15. Oktober 2024 finden Berücksichtigung in der Jury-Sitzung Ende Oktober. Der Versand der Zu- oder Absagen erfolgt Anfang November, Auszahlungen bis Mitte November.
  • Der Aktionszeitraum startet im November und muss innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein.

Aktion einreichen

  • Einreichungen sind ausschließlich über das digitale Antragstool möglich.
  • Bitte sehen Sie von der vorherigen Übermittlung von Projektportfolios- und Informationen mit Bitte um Einschätzung ab. Vielen Dank! Der Bewerbungsprozess ist schlank gestaltet (maximal 30 min, geringe Zeichenanzahl) und erfordert keine langen Ausführungen. Wir möchten damit alle Menschen mit Ideen in den Förderbereichen zur Einreichung ermutigen. Bitte legen Sie sich vorab Ihre Beschreibung für die Einreichung bereit, falls es technische Herausforderungen gibt, damit nichts verloren geht. Eine Bestätigungsmail erhalten Sie nach dem Absenden automatisch.
  • Ein Freistellungsbescheid ist zwingend erforderlich zur Einreichung. Einreichungen ohne gültigen Freistellungsbescheid werden nicht berücksichtigt.

Zurück