Förderprogramm "Soziale Orte"
Die Förderung legt einen Schwerpunkt auf den ländlichen Raum und auf benachteiligte Stadtteile: Gefördert werden Soziale Orte und Orte der Demokratie in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern oder mit einem konkreten, bedarfsorientierten Stadtteilbezug.
Das Programm zur Förderung sogenannter »Sozialer Orte« soll fortgesetzt werden. Darunter sind insbesondere Orte des Austauschs, des sozialen Miteinanders und Engagements zu verstehen. Dieses Modellprogramm »Soziale Orte« ist im Jahr 2022 erfolgreich gestartet und soll gezielt helfen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor allem im ländlichen Raum zu stärken. Neue »Soziale Orte« sollen im Freistaat Sachsen nun ausgewählt werden. Hierfür stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Gesetzgebers im aktuellen Haushaltsentwurf der Staatsregierung für die Jahre 2023/24 jeweils pro Jahr vier Millionen Euro zur Verfügung.
Die Förderung legt einen Schwerpunkt auf den ländlichen Raum und auf benachteiligte Stadtteile: Gefördert werden Soziale Orte und Orte der Demokratie in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern oder mit einem konkreten, bedarfsorientierten Stadtteilbezug.
Es wird die Schaffung, in Ausnahmefällen auch die Weiterführung oder die Erneuerung von »Sozialen Orten« mit Personal- und Sachkosten finanziert. Wenn es zum Aufbau oder der Weiterführung eines »Sozialen Ortes« unbedingt nötig ist, sind auch bauliche Investitionskosten für »Soziale Orte« bis zu einer Höhe von 50.000 Euro förderfähig.
Der Fördersatz beträgt regelmäßig 90 Prozent, in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen ist eine Vollfinanzierung möglich. Eigenmittel bzw. Eigenleistungen sollen erbracht werden, da auch durch Eigenleistungen das Engagement des lokalen Gemeinwesens belegt wird.
Mit den Orten des Gemeinwesens sollen gemeinnützige Vereine, Verbände oder Gesellschaften, aber auch Kommunen gefördert werden.
Maßnahmen können mit einer maximalen Dauer von bis zu drei Jahren bewilligt werden.
Bisher wurden durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) 14 Projekte als »Soziale Orte« bewilligt.
Vereine und Kommunen können ihre Unterlagen bis zum 7. Oktober 2022 einreichen.
// Weitere Informationen: https://www.sms.sachsen.de/soziale-orte.html
// Förderrichtlinie Orte des Gemeinwesens Teil 2 A