12 Handlungsempfehlungen des Unterausschusses "Bürgerschaftliches Engagement"

Ehrenamtsagentur Sachsen

29.06.2021

Der Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement" des Deutschen Bundestages hat im Juni seinen 150 Seiten starken Abschlussbericht vorgelegt und gibt darin 12 Handlungsempfehlungen.

 

 

Für die Dauer der 19. Wahlperiode hat der Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement" des Deutschen Bundestags seine Arbeit mit einem mehr als 150 Seiten starken Abschlussbericht dokumentiert. Der Bericht reicht vom ersten Antrag auf Einsetzung des Unterausschusses bis heute, dabei wird festgehalten, dass die Arbeit in insgesamt 32 "interessanten und bereichernden Sitzungen" das umfassende und vielschichtige Feld Bürgerschaftliches Engagement bearbeitete.

Bereits im Vorwort wird die Forderung formuliert:  "Wir sollten dem vielfältigen bürgerschaftlichen Engagement und ehrenamtlichen Einsatz von Millionen Bürgerinnen und Bürgern endlich eine bündelnde Stimme im Bundestag geben – und zwar eine Stimme, die sowohl aktiv Initiativen anstößt, als auch eine Stimme, die im Parlament stets ausdrücklich berücksichtigt wird bei allen aktuellen Gesetzesvorhaben, die die Bereiche Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement betreffen." Im weiteren Bericht heißt es: "[...] in der 20. Wahlperiode einen ordentlichen Ausschuss einzusetzen, welcher die Schwerpunktthemen bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt, Partizipation und Zivilgesellschaft zum Gegenstand hat, um die gestiegene gesellschaftspolitische Bedeutung zivilen Engagements im politischen Raum adäquat abzubilden".

Nachfolgend finden Sie die zwölf Handlungsempfehlungen des Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“, welche im Bericht ab S. 99 vollständig nachzulesen sind:

  • Den Dialog mit der Zivilgesellschaft auf Augenhöhe führen und Einbindung in politische Entscheidungsprozesse auf den verschiedenen politischen Ebenen.
  • Entwicklung um Umsetzung einer Neuauflage der Engagementstrategie auf Bundesebene.
  • Berücksichtigung möglicher Auswirkungen auf Engagement und Ehrenamt sowie zivilgesellschaftliche Akteure bei Gesetzesvorhaben.
  • Unterstützung für ehrenamtlich Engagierte bei der Bewältigung bürokratischer Erfordernisse. Zugleich ist eine tatsächliche Entbürokratisierung im Sinne einer Vereinfachung und Reduzierung bürokratischer Verfahren und Normen, auch mit Hilfe digitaler Lösungen dringend zu berücksichtigen.
  • Aktive Förderung der Digitalisierung im Dritten Sektor sowohl finanziell als auch mit Beratungsangeboten.
  • Weitere Begleitung der Arbeit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE), insbesondere mit Blick auf deren Integration in und Kooperation mit bestehenden zivilgesellschaftlichen Strukturen bzw. deren Vernetzung in der Zivilgesellschaft, unter der Beachtung des Prinzips der Subsidiarität.
  • Förderung der Vernetzung von (lokalen) Engagementstrukturen, insbesondere in ländlichen und/oder strukturschwachen Räumen.
  • Entwicklung von Strategien, um bürgerschaftliches Engagement in der Öffentlichkeit sichtbarer zu machen und dabei die Bedeutung der Arbeit freiwilligen Engagements von Bürger:innen für das Gemeinwohl öffentlich noch mehr herauszustellen.
  • Entwicklung eines Konzeptes zur weitergehenden Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements, das z. B. bei der Vergabe von Studienplätzen, bei Studien- und Ausbildungsleistungen, Zertifizierungen für Beruf und Ausbildung oder durch Vergünstigungen bei der Nutzung von ÖPNV-Angeboten oder der Deutschen Bahn berücksichtigt wird.
  • Weiterentwicklung der Bürgerräte in Zusammenarbeit mit erfahrenen Akteuren sowie Expertinnen und Experten in dem Bereich, einer Expertenkommission zum Thema Bürgerbeteiligung.
  • Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie, Berücksichtigung einer besseren Untertützung der Strukturen und Ressourcen zivilgesellschaftlicher Organisationen bzw. der schnellstmöglichen Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Zivilgesellschaft.
  • Einsetzung eines ordentliches Ausschusses in der 20. Wahlperiode, welcher die Schwerpunktthemen bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt, Partizipation und Zivilgesellschaft zum Gegenstand hat, um die gestiegene gesellschaftspolitische Bedeutung zivilen Engagements im politischen Raum adäquat abzubilden und Belangen von bürgerschaftlichem Engagement, Ehrenamt und Zivilgesellschaft im politischen Prozess wirksame Geltung verschafft sowie die hohe Wertschätzung dieser Themen verdeutlicht.

// Den kompletten Abschlussbericht des Unterausschusses "Bürgerschaftliches Engagement" finden Sie auf Homepages des Deutschen Bundestages.

 

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